Erklärung zur Barriere­freiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.durch-blickt.de der BARMER (Stand 20.09.2021)

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behinderten­gleichstellungs­gesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, die auf der Grundlage von § 12d des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 17.09.2021 durchgeführten Selbstbewertung.

Öffentlicher Webauftritt

Werden Anforderungen sowohl im öffentlichen als auch im persönlichen Mitgliederbereich nicht erfüllt, werden diese hier aufgeführt und als „übergreifend“ gekennzeichnet.

Übergreifende Inhalte: 
  • Nicht alle aufgezeichneten Videos sind untertitelt und es fehlt teilweise eine Audiodeskription (Richtlinien 1.2).
  • Die Webseite weißt keine detaillierte Navigation auf und es fehlt derzeit eine Breadcrumb, die den Nutzer/-in dabei hilft sich auf der Webseite zurechtzufinden (Erfolgskriterium 2.4.8).
  • Einige Überschriften sind nicht richtig in der HTML-Formatierungen gesetzt (Erfolgskriterium 2.4.10).
  • Auf der Startseite wurde ein ganzer Abschnitt auf „Bold“ gesetzt und folgt nicht den Anforderungen aus „Info und Beziehungen“, dass „Bold“ dazu dient im Text Inhalte hervorzuheben (Erfolgskriterium 1.3.1).
  • Nicht alle Dokumententitel beschreiben den Inhalt der Seite und können nur bedingt für die Unterscheidung und Auswahl von Seiten genutzt werden (Erfolgskriterium 2.4.2).
  • Nicht überall werden aussagekräftige Linkt-Texte verwenden so kommt es manchmal vor, dass e Link-Text mit „hier“ beschrieben wurde (Erfolgskriterium 2.4.9).
  • Verwendung von Farbe: Nicht alle Links sind gleich aufgebaut und haben zwei Merkmale: Unterstrich und/oder Fettung/Farbe (Erfolgskriterium 1.4.1).
  • Überschriften und Beschriftungen sind in manchen Fällen nicht ausreichend (Erfolgskriterium 2.4.6).
  • Nicht alle Grafiken und grafischen Bedienelemente weisen die erforderlichen Kontraste auf (Erfolgskriterium 1.4.3).
  • Einige „Nicht Text-Inhalte“ wie komplexe Grafiken haben keine zusätzliche Beschreibung (Erfolgskriterium 1.1.1).
  • Nicht alle Grafiken und grafischen Bedienelemente haben eine Textalternative (Erfolgskriterium 1.1.1).
  • Nicht überall ist die aktuelle Position des Fokus deutlich (Erfolgskriterium 2.4.7). 
  • Nicht alle Texte insbesondere im Footer haben einen ausreichenden Kontrast (Erfolgskriterium 1.4.3).
  • In einigen Bereichen wurde bei der Syntaxanalyse die Markup-Sprache HTML nicht korrekt eingesetzt (Erfolgskriterium 4.1.1). 
  • Fachbegriffe und Fremdwörter wurden nicht ausreichend beschrieben (Erfolgskriterium 3.1.3).
  • Anderssprachige Wörter wurden nicht in der jeweiligen Sprache ausgezeichnet (Erfolgskriterium 3.1.2).
  • Bei der Fehlererkennung in Formularen wird der Fehler unzureichend den Nutzer beschrieben (Erfolgskriterium 3.3.1).
  • Zu wenig Hilfe bei der Eingabe in Formularen (Erfolgskriterium 3.3.5).

Die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache wird noch angepasst.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 13.10.2022 erstellt und zuletzt am 27.04.2023 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprech­partnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte nutzen Sie hierfür das Formular www.durch-blickt.de/barriere-melden

Schlichtungs­verfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de

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