

Medienbegleitung
Wenn Erwachsene gezielt über das Internet Kontakt zu Minderjährigen aufnehmen, um sexuelle Handlungen anzubahnen, wird das oft als „Cybergrooming“ bezeichnet. Diese gängige Definition greift jedoch zu kurz. Denn auch Jugendliche oder Kinder können hinter solchen anonymen Kontaktaufnahmen stecken – mit dem Ziel, Nacktaufnahmen zu erhalten, andere dazu zu bringen, sich live per Webcam zu zeigen oder reale Treffen zu arrangieren.
Die Täterinnen und Täter geben sich dabei nicht immer als Gleichaltrige aus. Häufig schlüpfen sie bewusst in die Rolle einer verständnisvollen, vertrauenswürdigen erwachsenen Person. Für eine strafrechtliche Verfolgung genügt bereits die Absicht; ein tatsächliches Treffen oder sexuelle Handlungen (auch online) müssen nicht zwingend stattfinden.
Grundsätzlich auf jeder Plattform, auf der Kinder und Jugendliche aktiv sind und auf der eine Kommunikation untereinander möglich ist. Man kann grob zwischen Plattformen unterscheiden, auf denen der Erstkontakt zustande kommt – sogenannten Anbahnungsplattformen – und solchen, die später zum Missbrauch genutzt werden. Manche Plattformen erfüllen sogar beide Funktionen.
Ein Beispiel: In interaktiven Online-Spielen ist Kommunikation oft fester Bestandteil des Spiels. Kinder und Jugendliche reagieren darauf, tauschen sich aus. Und genau das nutzen Täterinnen und Täter aus. Viele Spiele haben deshalb bereits bestimmte Chatfunktionen oder die Möglichkeit, Bilder und Videos zu verschicken, eingeschränkt.
Diese Plattformen eignen sich gut für die erste Kontaktaufnahme, aber weniger für weitere Übergriffe. Auf WhatsApp hingegen ist eine erste Kontaktaufnahme durch Fremde eher unwahrscheinlich, weil dafür die Telefonnummer bekannt sein muss. Wird man dort ohne vorherigen Kontakt angeschrieben, wird der Chat meist ignoriert. Die Plattform eignet sich also eher zur Durchführung eines Missbrauchs als zur Anbahnung. Deshalb versuchen viele Täterinnen und Täter, Kinder in einen Messenger zu lotsen, in denen sie uneingeschränkt und unbeobachtet kommunizieren können.
Dies ist somit auch ein erstes mögliches Anzeichen für Cybergrooming. Weitere Warnzeichen können sein:
Besonders heikel wird es, wenn Geschenke, Geld oder Spielvorteile angeboten werden – etwa durch den Kauf von Ausrüstung im Game – oder wenn Nachrichten mit sexuellem Inhalt verschickt werden.
Sie sollten wissen, welche Spiele und Messenger ihre Kinder nutzen, und die Sicherheitseinstellungen – soweit möglich – entsprechend anpassen. Oft lässt sich zum Beispiel festlegen, ob das Profil privat ist, ob der Standort sichtbar ist oder ob bestimmte Inhalte gesendet werden dürfen. Interessieren Sie sich aufrichtig für das Onlineleben ihrer Kinder. So zeigen Sie sich als Vertrauensperson und können Warnsignale erkennen.
Reagieren Sie ruhig und überlegt. Ihr Kind hat sich Ihnen anvertraut – das ist ein wichtiger Schritt. Achten Sie darauf, Ihrem Kind keine Vorwürfe zu machen und drohen Sie keinesfalls mit einem Handyentzug – selbst wenn es sich nicht an Absprachen gehalten hat. Wenden Sie sich an die Polizei oder eine Meldestelle (wie jugendschutz.net oder internet-beschwerdestelle.de). Dort bekommen Sie auch Informationen zur rechtssicheren Beweissicherung – denn unter Umständen kann man sich durch das Speichern oder Teilen bestimmter Inhalte selbst strafbar machen. Zusätzlich ist es sinnvoll, sich psychosoziale Unterstützung zu holen, für das Kind oder auch für sich selbst.
Cybergrooming ist keine Ausnahme – es ist ein ernstzunehmendes Risiko im Alltag von Kindern und Jugendlichen. Der wirksamste Schutz besteht in Vertrauen, Gesprächsbereitschaft und gutem Wissen über die digitalen Räume, in denen sich Kinder bewegen.