

Medienbegleitung
Zuerst ist es wichtig, die strafrechtliche Einordnung zu verstehen. Dabei spielen das Alter von Sender und Empfänger sowie deren Motivation eine große Rolle. Im Folgenden sind die Begriffe juristisch definiert: Ein „Kind“ ist eine Person von 0 bis 13 Jahren, ein „Jugendlicher“ eine Person von 14 bis 17 Jahren.
Wird ein Bild unter Druck erstellt, ohne Wissen bzw. gegen den Willen weitergeleitet oder veröffentlicht, liegt in allen Altersgruppen eine strafrechtliche Relevanz vor. Auch wenn Kinder unter 14 Jahren strafunmündig sind, kann ihr Verhalten Folgen haben – etwa pädagogische Maßnahmen oder Meldungen beim Jugendamt.
Auch Ihre Reaktionsmöglichkeiten hängen ganz von der Alterskonstellation, Kontext und Motiv ab. Die möglichen Schritte reichen von vertrauensvollen Gesprächen über pädagogische Interventionen bis hin zur Einschaltung von Polizei oder Jugendhilfe. In jedem Fall finden Sie hilfreiche Tipps bei Beratungsstellen, die Ihnen sowohl Tipps zum Umgang mit Ihrem Kind geben als auch mögliche rechtliche Schritte erklären können.
Wichtig: Sie sollten die Fotos nicht zur Beweissicherung speichern oder weiterleiten, da Sie sich hiermit selbst strafbar machen könnten. Wenden Sie sich stattdessen an die Polizei oder eine Meldestelle wie jugendschutz.net.
Kinder und Jugendliche brauchen keine Angst – sondern Klarheit, was digitale Nacktbilder für sie bedeuten können. Wichtig ist, altersgerecht zu erklären, warum es nicht harmlos ist, solche Bilder zu verschicken oder zu empfangen. Nutzen Sie Alltagssituationen, Serien oder mediale Aufreger als Gesprächsanlass – ohne Bewertung, aber mit Haltung. Lassen Sie diese Impulse in den Alltag einfließen, statt einmalig “das Gespräch” zu führen. Kinder merken, welche Themen tabu bleiben und gehen davon aus, dass sie demnach nicht mit Fragen oder Erlebnissen an ihre Eltern herantreten dürfen. Achten Sie auch darauf, wie Sie über Betroffene sprechen. Verurteilen Sie diese oder geben Sie diesen eine Mitschuld, wird Ihr Kind sich deutlich unwahrscheinlicher vertrauensvoll an Sie wenden.
Digitale Nacktbilder sind kein harmloses Phänomen. Sie können verletzen, beschämen und strafrechtliche Folgen haben – für alle Beteiligten. Kinder brauchen Schutz. Jugendliche brauchen Aufklärung. Beides beginnt bei Ihnen – mit Gesprächen, klarer Haltung und einem offenen Ohr.