Frau schaut besorgt auf ein Smartphone.Frau schaut besorgt auf ein Smartphone.
 
 

Medienbegleitung

02 Sept., 2025
4 Minuten
Kristina Straßburger

Was tun, wenn mein Kind Nacktfotos von Mitschülern und Mitschülerinnen erhält oder verschickt?

Zuerst ist es wichtig, die strafrechtliche Einordnung zu verstehen. Dabei spielen das Alter von Sender und Empfänger sowie deren Motivation eine große Rolle. Im Folgenden sind die Begriffe juristisch definiert: Ein „Kind“ ist eine Person von 0 bis 13 Jahren, ein „Jugendlicher“ eine Person von 14 bis 17 Jahren.

  • Sender UND Empfänger sind Kinder (0–13 Jahre)
    Kinder sind in Deutschland strafunmündig. Wenn sie Nacktfotos von sich selbst machen und an andere Kinder schicken, machen sie sich strafrechtlich nicht verantwortlich. Dennoch gelten solche Bilder juristisch als „Kinderpornografie“.
  • Sender ist ein Kind (0–13 Jahre), Empfänger ein Jugendlicher (14–17 Jahre)
    Wenn ein Jugendlicher ein Nacktfoto von einem Kind erhält, kann er sich wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte strafbar machen. Verteilt ein Jugendlicher das Bild weiter, ist das eine Straftat wegen Verbreitung von Kinderpornografie. Umgekehrt ist es ebenfalls strafbar, wenn ein Jugendlicher ein Kind zu einem solchen Bild auffordert oder selbst ein Nacktfoto an ein Kind schickt.
  • Sender UND Empfänger sind Jugendliche (14–17 Jahre)
    Zwischen Jugendlichen kann das freiwillige und einvernehmliche Teilen von intimen Bildern unter bestimmten Bedingungen straffrei sein (§ 184c Abs. 4 StGB). Das gilt aber nur, wenn kein Druck ausgeübt wird und die Altersunterschiede gering sind.


Wird ein Bild unter Druck erstellt, ohne Wissen bzw. gegen den Willen weitergeleitet oder veröffentlicht, liegt in allen Altersgruppen eine strafrechtliche Relevanz vor. Auch wenn Kinder unter 14 Jahren strafunmündig sind, kann ihr Verhalten Folgen haben – etwa pädagogische Maßnahmen oder Meldungen beim Jugendamt.
 

Was tun, wenn Ihr Kind ein Nacktfoto erhält oder selbst verschickt?

Auch Ihre Reaktionsmöglichkeiten hängen ganz von der Alterskonstellation, Kontext und Motiv ab. Die möglichen Schritte reichen von vertrauensvollen Gesprächen über pädagogische Interventionen bis hin zur Einschaltung von Polizei oder Jugendhilfe. In jedem Fall finden Sie hilfreiche Tipps bei Beratungsstellen, die Ihnen sowohl Tipps zum Umgang mit Ihrem Kind geben als auch mögliche rechtliche Schritte erklären können.

Wichtig: Sie sollten die Fotos nicht zur Beweissicherung speichern oder weiterleiten, da Sie sich hiermit selbst strafbar machen könnten. Wenden Sie sich stattdessen an die Polizei oder eine Meldestelle wie jugendschutz.net.
 

Wie erkläre ich meinem Kind dass das Versenden von Nacktbildern problematisch ist?

Kinder und Jugendliche brauchen keine Angst – sondern Klarheit, was digitale Nacktbilder für sie bedeuten können. Wichtig ist, altersgerecht zu erklären, warum es nicht harmlos ist, solche Bilder zu verschicken oder zu empfangen. Nutzen Sie Alltagssituationen, Serien oder mediale Aufreger als Gesprächsanlass – ohne Bewertung, aber mit Haltung. Lassen Sie diese Impulse in den Alltag einfließen, statt einmalig “das Gespräch” zu führen. Kinder merken, welche Themen tabu bleiben und gehen davon aus, dass sie demnach nicht mit Fragen oder Erlebnissen an ihre Eltern herantreten dürfen. Achten Sie auch darauf, wie Sie über Betroffene sprechen. Verurteilen Sie diese oder geben Sie diesen eine Mitschuld, wird Ihr Kind sich deutlich unwahrscheinlicher vertrauensvoll an Sie wenden. 
 

Beispielsätze für Kinder:

  • „Dein Körper gehört nur dir – und Bilder davon zeigen wir nicht einfach so rum.“ Wichtig: nehmen Sie diese Vorbildfunktion auch selbst ein.
  • „Manche Menschen machen aus einem Bild etwas Gemeines. Deshalb ist es besser, keine Fotos zu verschicken, vor allem wenn du z.B. darauf nackt oder leicht bekleidet bist.“
  • „Wenn dir jemand so ein Bild schickt oder dich danach fragt, dann ist das nicht in Ordnung, auch wenn du die Person magst. Du darfst jederzeit mit mir darüber sprechen“


Digitale Nacktbilder sind kein harmloses Phänomen. Sie können verletzen, beschämen und strafrechtliche Folgen haben – für alle Beteiligten. Kinder brauchen Schutz. Jugendliche brauchen Aufklärung. Beides beginnt bei Ihnen – mit Gesprächen, klarer Haltung und einem offenen Ohr. 
 


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