Risiken: Was Eltern bedenken sollten
Das trügerische Gefühl von Vergänglichkeit
Snaps verschwinden… aber nicht immer wirklich. Empfängerinnen und Empfänger können Screenshots oder Bildschirmaufzeichnungen machen, bevor ein Bild verschwindet. Snapchat benachrichtigt bei einem Screenshot, aber das ändert nichts an der Situation. Dieses falsche Sicherheitsgefühl kann dazu führen, dass Jugendliche Dinge teilen, die sie später bereuen. Das gilt besonders beim Thema Sexting, also beim gegenseitigen Versenden und Empfangen von sexuell expliziten Nachrichten, Fotos oder Videos über Smartphones und Messenger-Dienste.
Kontakt mit Fremden: Quick-Add
Über die Quick-Add-Funktion werden Jugendlichen Kontakte vorgeschlagen, die oft nur einen gemeinsamen Kontakt haben. Das reicht für einen Vorschlag in der Hinzufügen-Liste. Fremde können so schnell in das digitale Umfeld von Kindern und Jugendlichen gelangen.
Snap Map und Standortdaten
Die Snap Map zeigt den genauen Standort von Nutzerinnen und Nutzern in Echtzeit. Teilen Kinder diese Funktion, können Kontakte – auch fremde – sehen, wo sie sich gerade aufhalten. Für Minderjährige ist das ein ernstes Datenschutzrisiko. Empfehlung: Den sogenannten Geistermodus aktivieren, damit der eigene Standort nicht geteilt wird.
My AI: Der KI-Chatbot mit Datenschutzproblemen
Seit 2023 ist My AI fest in Snapchat integriert. Er erscheint ganz oben in der Freundesliste und lässt sich in der kostenlosen Version nicht entfernen. jugendschutz.net testete My AI 2025 und kam zu dem Ergebnis, dass der KI-Chatbot keine zuverlässig jugendschutzgerechten Antworten liefert2. Hinzu kommt: Alle Unterhaltungen mit My AI werden dauerhaft gespeichert, sofern sie nicht aktiv gelöscht werden.
Mindestalter und Jugendschutz
Snapchat ist offiziell ab 13 Jahren erlaubt. Das Mindestalter wird bei der Anmeldung jedoch nicht zuverlässig überprüft. Wenn Minderjährige ihr tatsächliches Geburtsdatum angeben, werden bestimmte Sicherheitseinstellungen automatisch aktiviert, etwa dass nur Freundinnen und Freunde Snaps schicken können. Wird das Alter falsch hinterlegt, greifen diese Schutzmechanismen nicht. Deshalb prüft die EU-Kommission im Rahmen des Digital Services Act (DSA) aktuell, ob Snapchat ausreichende Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger ergreift.3