Jugendliche sitzt nachts vor einem Laptop und hält verzweifelt den Kopf in den Händen.Jugendliche sitzt nachts vor einem Laptop und hält verzweifelt den Kopf in den Händen.
 
 

Medienbegleitung

13 Jan., 2026
4 Minuten
Madita Oeming

Cybergrooming lauert überall

Was Lehrkräfte wissen sollten und tun können

95 % aller Kinder und Jugendlichen von 12 bis 19 Jahren besitzen heute ihr eigenes Smartphone und verbringen täglich durchschnittlich 4 Stunden online. 1 Soziale Medien und Online-Games gehören dabei zu ihren Lieblingsbeschäftigungen. Doch auf diesen digitalen Spielplätzen wartet nicht nur Spaß mit Gleichaltrigen, sondern auch das Risiko, von fremden Erwachsenen mit sexuellen Absichten angesprochen zu werden. 
Unter den 8- bis 17-Jährigen berichtet mittlerweile jede / jeder Vierte von solchen Erfahrungen. Höchste Zeit, dieser unbequemen Realität ins Auge zu sehen und ihr mit Aufklärung, Dialog und Empathie souverän zu begegnen. Wie können Kinder und Jugendliche gegen digitale Grenzverletzungen gestärkt werden? Und welche Rolle kann die Schule dabei spielen? Hier kommt Orientierungshilfe.
 

Was ist Cybergrooming?

Das englische Wort ‚grooming‘ bedeutet so viel wie Pflege und beschreibt den längerfristigen Beziehungsaufbau, der Cybergrooming von anderen, punktuellen Formen digitaler sexueller Belästigung unterscheidet. Tatpersonen haben verschiedene Strategien und investieren unterschiedlich viel Zeit. Aber die meisten bauen ein Vertrauensverhältnis zu ihren Opfern auf.2 Sie kommen über Likes und Komplimente ins Gespräch und versuchen dann den Kontakt auf private Messenger zu verlegen, um sich den Minderjährigen dort ungestört zu nähern. Einige geben sich dabei als Gleichaltrige aus, andere treten als verständnisvolle Erwachsene auf. 

Der Großteil der Tatpersonen verfolgt das Ziel, an Missbrauchsabbildungen zu gelangen, also an Nacktaufnahmen oder intime Bilder von Kindern. Dazu wird der Kontakt meist schnell sexualisiert und konkret nach entsprechenden Inhalten gefragt. Der Besitz und auch der Versuch der Beschaffung von solchem „kinderpornografischen“ Material ist strafbar.3 Andere Tatpersonen zielen auf ein persönliches Treffen ab und nehmen sich meist Wochen, Monate oder gar Jahre Zeit, um ihr minderjähriges Gegenüber dazu zu bewegen.4 Betroffene werden Stück für Stück manipuliert und massiv unter Druck gesetzt, teilweise auch erpresst (Sextortion).5

Egal, wie ein Kontakt ausgeht, ob es also zu tatsächlichen (digitalen) Missbrauchshandlungen kommt oder nicht: Wenn Erwachsene Kinder online mit sexuellen Absichten ansprechen, ist das immer strafbar.
 

Wer ist gefährdet?

Jedes Kind, das sich in digitalen Räumen bewegt, wo es von Fremden angesprochen werden kann, ist potenziell gefährdet. Laut Polizeistatistik gab es 2024 knapp 3.500 gemeldete Fälle von Cybergrooming.6 Dunkelzifferstudien lassen deutlich höhere Zahlen vermuten. Jüngsten Befragungen zufolge hat jedes vierte Kind schon Berührungspunkte damit gehabt.7 Alle Geschlechter und Altersgruppen können betroffen sein. Fast 15 % der Dreizehn- bis Siebzehnjährigen wurden schon aufgefordert, sich vor laufender Kamera auszuziehen. Unter den Siebzehnjährigen hat schon ein Viertel Nacktfotos von fremden Erwachsenen im Internet erhalten. 

Wegen der geschickten, vertrauensvollen Vorgehensweise ist Cybergrooming oft schwer zu erkennen. Erwachsene Bezugspersonen sollten Kinder unbedingt für typische Merkmale sensibilisieren. Dieses Video der Initiative klicksafe hilft dabei: „WEHR DICH! Gegen sexualisierte Gewalt im Netz: Warnsignale erkennen“.
 

Was können Lehrkräfte tun?

Indem das Thema proaktiv im Unterricht angesprochen wird, kann maßgeblich zur Prävention von Cybergrooming beigetragen werden. Denn Wissen schützt! Lehrkräfte können dazu:  

  • Schülerinnen und Schüler für die Gefahren von Cybergrooming sensibilisieren, ohne Angst zu machen
  • Über technische Schutzmaßnahmen aufklären
  • Ermutigen, sich nur mit neutralem Profilnamen online zu bewegen und keine sensiblen Daten preiszugeben
  • Ansprechbarkeit signalisieren
  • Positive Neugierde gegenüber den digitalen Erfahrungen von Kindern und Jugendlichen zeigen
  • Beratungsangebote und Meldestellen zur Verfügung stellen
  • Einen Elternabend zum Thema organisieren


Umfangreiche Materialien gibt es kostenlos hier: Cybergrooming - Gefahr im Chat: Unterrichtsmaterial für Lehrkräfte. Und für jüngere Kinder hier: Cybergrooming in der Grundschule - Internet-ABC
 

Positive Aussichten

Die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen scheint zu wissen, was zu tun ist, wenn Erwachsene ihnen im Internet unangemessen begegnen.8 In einer aktuellen Studie der Landesanstalt für Medien NRW gibt gut die Hälfte all jener, die schon Erfahrungen mit Cybergrooming gemacht haben, an, die betreffende Person blockiert und den Kontakt abgebrochen zu haben. Etwa ein Drittel hat die Person auf der jeweiligen Plattform gemeldet und immerhin 15 % bei einer unabhängigen Meldestelle.9 Lediglich 2 % haben keinerlei Maßnahmen ergriffen. Das zeigt: Die meisten Kinder und Jugendlichen sind offenbar in der Lage, eine Grenze zu ziehen, sich zur Wehr zu setzen oder sich in irgendeiner Form Hilfe zu holen. Das ist ein gutes Zeichen! 

Ganze 69 % der Befragten wünschen sich zudem mehr Unterricht zu dem Thema in der Schule. Eine hervorragende Motivation, diesen Bedarf auch zu decken. Diesen haben auch verschiedene Behörden und Institutionen erkannt und entwickeln immer mehr niedrigschwellige Hilfsangebote sowie medienpädagogische und polizeiliche Präventionsmaßnahmen.10 Wenn Lehrkräfte, Eltern, Sicherheitsbehörden und Politik an einem Strang ziehen, lässt sich dieses Problem in Zukunft besser eindämmen. Wichtig ist, dass wir alle gemeinsam hinschauen.
 


1Vgl. JIM Studie 2023 mpfs.de/app/uploads/2024/10/JIM_2023_web_final_kor.pdf Stand 04.12.20265
2Vgl. In Folge 47 vom Podcast der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung spricht Prof. Dr. Thomas Rüdiger-Gabriel (Instagram: @cyberkriminologe) über Täterstrategien: https://beauftragte-missbrauch.de/mediathek/podcast-einbiszwei/folge-47-mit-thomas-gabriel-ruediger Stand 04.12.20265
3Vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html Stand 04.12.20265
4Vgl. In einer Ausgabe von Aktenzeichen XY wird eindrücklich geschildert, wie leicht solche Kontakte ‚eskalieren‘ können: „XY-Prävention: Cybergrooming“ (2024), zu finden in der ZDF-Mediathek. Stand 04.12.20265
5Vgl. Siehe zu diesem Thema: https://www.klicksafe.de/sexualisierte-gewalt-durch-bilder/erpressung-mit-sexualisierten-aufnahmen Stand 04.12.20265
6Vgl. https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/bundesweite-polizeiliche-kriminalstatistik-pks/ Stand 04.12.20265
7Vgl. https://www.medienanstalt-nrw.de/fileadmin/user_upload/Forschung/Cybergrooming/LFM_Cybergrooming_Studie_Mai_2025.pdf Stand 04.12.20265
8Vgl. Ebd. Stand 04.12.20265
9Vgl. Wer Cybergrooming melden will, kann das zum Beispiel hier: https://www.fragzebra.de/cybergrooming Stand 04.12.20265
10Vgl. Siehe zum Beispiel: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Zentralstellen/Kinderpornografie/Cybergrooming/Cybergrooming_node.html Stand 04.12.20265

 

Noch mehr Infos, Tipps und Hilfsangebote zum Thema digitale Gewalt:
https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/psyche/psychische-gesundheit/cybermobbing-hilfs-und-informationsangebote-1004224 
https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/psyche/psychische-gesundheit/cybermobbing-rechtliche-moeglichkeiten-1056696 
https://www.barmer.de/verantwortung/digitale-verantwortung/cdr-bericht3/cybermobbing-1337436 
 

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